Unsere
Bedingungen für das Immobiliengeschäft (AGB):
1. Unseren
Angeboten und Angaben liegen die uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte
zugrunde, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir nur bei grobem
Verschulden haften. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, sind
freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten.
2. Unsere
Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt,
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung weitergegeben werden.
3. Unser
Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises der Gelegenheit
zum Abschluss bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns
benannten Objektes zustande gekommen ist. Wird der Vertrag zu anderen als den
ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein
anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt
dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft
mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in
seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene
Vertrag geschlossen wird (z.B. Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete, etc.)
4. Unser
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag über das angebotene
Objekt durch den Ehegatten, nahe Verwandte oder Verschwägerte, oder solch
juristische oder natürliche Personen des Interessenten zustande kommt, die zu
ihm in gesellschaftsrechtlich, vertraglich oder wirtschaftlich nahen Verhältnis
stehen.
5. Unser
Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Provisionen
sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zahlbar. Im
Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % jährlich über dem jeweiligen
Basiszinssatz nach §247 BGB zu bezahlen.
6. Maklerprovision:
Die nachstehend aufgeführten Nachweis- und Vermittlungsgebühren gelten, wenn
nicht anders schriftlich vereinbart, mit Angebot und Nachweis eines Objektes
und/oder Abschluss des Maklervertrages als zwischen ihnen und uns vereinbart
und verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe
(derzeit 19%).
6.1 Kauf: Bei An- und Verkauf von
Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in
Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 5,0 %.
6.2 Erbbaurecht: Bei Bestellung bzw.
Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer
entfallenden Erbbauzins, zahlbar durch den Erbbaurechtserwerber 5,0 %.
6.3 An- und Vorkaufsrecht: Bei
Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs-/ Verkehrswert
des Objekts/Grundstücks vom Berechtigten 1 %.
6.4 Vermittlung von Wohnungsmietverträgen: 2
Monatsmieten vom Mieter.
6.5 Vermittlung von Gewerbeimmobilien: 3
Monatsmieten vom Mieter.
6.6 Vereinbarte
Optionen 1,5 % aus dem Nettomietvertragswert vom Mieter.
7. Sonstige
Arbeiten orientieren sich am Zeitaufwand und werden, nach vorheriger
Vereinbarung, mit 75.-€/Std. und Wegspesen mit 0,90 €/km zzgl. Mehrwertsteuer
in gesetzlich vorgeschriebener Höhe (derzeit 19%) berechnet.
8. Wir sind
berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich
tätig zu werden und das Objekt auch weiteren Interessenten anzubieten.
9. Erfüllungsort
ist Taunusstein. Gerichtsstand ist Bad Schwalbach. Erlaubnis nach § 34c GewO
erteilt durch: Der Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, Bad Schwalbach.
Stand: September 2009